Auf- und Abstiegsregeln für Agility-Turniere ab 2018
Spezifische Startvoraussetzungen in den verschiedenen Klassen
Prüfungsstufe A 0
Startberechtigt ist nur der Hund, für den eine bestandene VDH-Begleithundprüfung (siehe allgemeine Bestimmungen) nachgewiesen wird. Der Hund, der mindestens 18 Monate alt ist.
Prüfungsstufe A 1
Der Hund der in der A0 einmal innerhalb von VDH -geschützten Veranstaltungen ein Ergebnis von min. Vorzüglich nachgewiesen hat kann in die A1 aufsteigen.
Ein Verbleib in der Prüfungsstufe A0 ist möglich. Mit Erreichen des dritten V innerhalb von VDH-geschützten Veranstaltungen in der Prüfungsstufe A0 erfolgt zwangsweise der Aufstieg in die A1.
Prüfungsstufe A 2
Der Hund, für dendreimal innerhalb von VDH-geschützten Veranstaltungen eine Platzierung 1-3 mit fehlerfreien vorzüglichen Ergebnissen unter mindestens zwei verschiedenen FCI/VDH -Agility-Leistungsrichtern in der Stufe A1 nachgewiesen wird, ist beim nächstfolgenden Start in der Prüfungsstufe A2 vorzustellen. (V0 = bis 0,99 Zeitfehlerpunkte).
Ein Verbleib in der Prüfungsstufe A1 oder jederzeit möglicher Abstieg aus der Klasse 2 in die Klasse 1 ist freiwillig. Dies ist in der Meldung zum nächsten Turnier vom HF anzugeben und dort vom amtierenden A-LR im Leistungsnachweis als freiwilliger Abstieg zu dokumentieren.
Für einen erneuten Aufstieg sind die oben genannten Bedingungen erneut zu erfüllen.
Prüfungsstufe A 3
Der Hund, für den fünfmal innerhalb von VDH-geschützten Veranstaltungen eine Platzierung 1-3 mit fehlerfreien vorzüglichen Ergebnissen unter mindestens zwei verschiedenen FCI/VDH-Agility-Leistungsrichtern in der Stufe A2 nachgewiesen wird, ist beim nächstfolgenden Start in der Prüfungsstufe A3 vorzustellen. (V0 = bis 0,99 Zeitfehlerpunkte).
Ein Verbleib in der Prüfungsstufe A3 oder jederzeit möglicher Abstieg aus der Klasse 3 in die Klasse 2 ist freiwillig. Dies ist in der Meldung zum nächsten Turnier vom HF anzugeben und dort vom amtierenden A-LR im Leistungsnachweis als freiwilliger Abstieg zu dokumentieren.
Für einen erneuten Aufstieg sind die oben genannten Bedingungen erneut zu erfüllen.
Ein Verbleib in der Klasse 3 erfolgt nur, wenn zum neuen Kalenderjahr mindestens eine Platzierung 1-3 Platz mit fehlerfreiem vorzüglichen Ergebnis oder drei vorzügliche Ergebnisse in einer VDH-geschützten Veranstaltung innerhalb des vorigen Kalenderjahres nachgewiesen werden.
Erstes Nachweisjahr ist das Folgejahr nach dem Aufstieg. Die Nachweis- und Dokumentationspflicht liegt beim Hundeführer, die Kontrollpflicht bei dem Prüfungsleiter der jeweiligen Veranstaltung. Die relevanten Ergebnisse sind in dem Leistungsnachweis zu markieren und auf der Anmeldung zur Veranstaltung zu notieren.